Das Schulgeld beläuft sich monatlich auf 149 €. Da es sich um ein sog. Jahresschulgeld handelt, wird auch der Monat August herangezogen. Nach § 10 EStG können 30 % des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bis einschließlich Jahrgangstufe 10 gilt die Kostenfreiheit des Schulweges.
Für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien entstehen jährlich Kosten in Höhe von ca. 60,00 EUR.